
Um sich nebenbei zu entfalten und dem Teil seiner Interessen nachgehen zu können, der in der Arbeit nicht gefordert wird, kann man sich ein passendes Hobby zulegen – oder einen Nebenjob. Das man seinen Arbeitgeber in vielen Fällen informieren muss, dass man jetzt einen Nebenjob hat, ist bekannt. Arbeitsverträge weisen oft auf die Informationspflicht hin. Zu den steuerlichen Auswirkungen habe ich vor einigen Monaten auch schon einen Artikel verfasst – der Artikel kann hier nachgelesen werden. Aber was gilt es sonst noch zu beachten? Für alle, die gerade mit dem Gedanken spielen einen Nebenjob anzunehmen, hier drei Themen, über die ihr vorab etwas nachdenken solltet bzw die zu beachten sind.
Ausmaß der Nebenbeschäftigung
Nicht nur, dass einem bewusst sein muss, dass ein Nebenjob die Freizeit verringert – es gibt diesbezüglich auch gesetzliche Vorgaben. Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 10 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 50 Stunden nicht überschreiten. Bei erhöhtem Arbeitsaufkommen ist die Überschreitung der Grenzen ausnahmsweise bis zu einem bestimmten Maße gestattet. Achtung: Die Höchstgrenze der Arbeitszeit bezieht sich auf alle Jobs im Gesamten!
Nimmst du also einen Nebenjob an, musst du deinen zweiten Arbeitgeber unbedingt darüber informieren, dass du bereits einen Job hast und welches Stundenausmaß möglich ist.
Konkurrenzverbot
Konkurrenzverbot und Konkurrenzklausel sind nicht dasselbe. Während sich die Konkurrenzklausel auf die Zeit nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bezieht, ist das Konkurrenzverbot während des Arbeitsverhältnisses wirksam. Ein mögliches Verbot ist im Arbeitsvertrag vereinbart und kann Einfluss auf deinen Nebenjob haben. Ohne Einwilligung des Arbeitgebers darf der Arbeitnehmer kein selbständiges kaufmännisches Unternehmen betreiben oder im Geschäftszweig des Arbeitsgebers auf eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte durchführen. Ein Verstoß stellt einen Entlassungsgrund dar.
In der Praxis bedeutet das: sind sich Job und Nebenjob zu ähnlich bzw stehen zueinander in Konkurrenz, könnte der Arbeitgeber etwas dagegen haben.
Interesse für den Nebenjob
Ein Nebenjob ist eine Möglichkeit um zusätzlich Geld zu verdienen. Doch das allein ist für viele kein ausreichender Grund, um einen Nebenjob anzunehmen und diesen auch längerfristig zu behalten. Auch im Nebenjob muss man engagiert sein, Interesse zeigen und mit etwas Begeisterung bei der Sache sein. Es macht nicht unbedingt den besten Eindruck, wenn man nach zwei Monaten den Nebenjob wieder hinschmeißt, weil man sich vorher keine Gedanken darüber gemacht hat und plötzlich feststellt, dass man keine Freude daran hat, sonntags um sechs Uhr morgens – nach zwei Stunden Schlaf – übermüdet und mit ein paar Restpromille und einem faden Aug frische Brötchen an Frühaufsteher zu verkaufen.
Quelle: www.ris.bka.gv.at; www.wko.at