Allgemeine Geschäftsbedingungen



Mein Erlebnis von gestern bringt mich wieder mal zu einem rechtlichen Thema. Allgemeine Geschäftsbedingungen – kein Muss aber definitiv ein Soll.

Folgende Situation: ich habe auf meiner Texter-Plattform einen Auftrag angenommen, der bis gestern Morgen (09:00 Uhr) übermittelt werden musste. Vorgestern Abend habe ich also den Text in der Plattform abgespeichert und wollte ihn – wie üblich – am nächsten Morgen vor dem Absenden nochmal Korrekturlesen und bei Bedarf Änderungen vornehmen. Aktuell bin ich auf meiner alljährlichen Sommerurlaubswoche im Waldviertel. Seit es Festnetzinternet im Haus gibt bekomme ich von der Welt außerhalb des Ortes auch was mit. Und ich habe die Freiheit Texte zu verfassen. Nicht nur fürs Übermitteln sondern vor allem für die Recherche benötige ich das Internet.

Also, ich stehe trotz Urlaub um 07:00 Uhr auf. Der Morgen war im Kopf bereits geplant: Katzen füttern, Hund füttern, mich füttern und dabei Text lesen. Am Vorabend habe ich bis zum Schlafen gehen das Internet am Smartphone genutzt. Über Nacht habe ich die Internetverbindung wie üblich deaktiviert. Morgens (um das Aufstehen etwas hinauszuzögern) wollte ich noch unter der Bettdecke ein bisschen im Netz surfen. Also WLAN an und Browser auf. Und: nichts. Hm, komisch…

Ich kraxel also aus dem Bett und inspiziere das Modem. Ich hatte das Gefühl, dass die Tage davor etwas mehr Lichter blinkten. Konnte aber nicht genau sagen, welches mir fehlte. Ich drehte ab, steckte ab, steckte an, drehte auf. Nichts. Ich holte das Tablet („vielleicht liegt’s ja am Smartphone“) – nichts. Seltsam. Plötzlich fiel mir mein Text wieder ein. Mittlerweile war es weit nach sieben Uhr. Hund und Katzen mussten sich etwas mit dem Frühstück gedulden, denn ich hatte jetzt andere Sorgen. Etwas nervös suchte ich im Haus einen Platz, an dem ich mit meiner normalen Smartphone-Internetverbindung surfen konnte. Der Plan war klar: Internetproblem mit Hilfe des Internets beheben. Erkennt ihr die Ironie der Geschichte? 🙂

Das Internet auf meinem Smartphone verriet mir, welche Lampe leuchten sollte – es aber nicht tat. Egal was ich auch versuchte. Mittlerweile war es weit nach acht Uhr. Um neun musste mein Text beim Auftraggeber sein. Es blieb mir also nichts anderes übrig als im Schlafgewand nach draußen zu gehen und im Garten einen Platz zu suchen, an dem die Internetverbindung am Smartphone nicht alle zwei Minuten abbricht. Schließlich habe ich einen Platz gefunden, den Text – den ich glücklicherweise bereits abgespeichert hatte – überflogen und etwas unzufrieden kurz vor neun Uhr abgegeben. (Anmerkung der Redaktion: Der Text wurde erfreulicherweise mit überdurchschnittlicher Bewertung angenommen.)

Was will ich euch damit sagen? Bereitet euch auf solche Situationen vor! In meinem Fall wär es kein all zu großer Verlust gewesen. Wobei, ich hätte ungern eine schlechte Bewertung wegen Nichteinhaltung der Frist bekommen. Schon gar nicht wär ich damit heute in die nächsthöhere Kategorie aufgestuft worden. Bin etwas stolz auf mich. 🙂

Ist man allerdings selbständig und versäumt eine Frist, kann das anders enden. Auch wenn viele Kunden wahrscheinlich kein Problem damit haben, wenn der Text einen Tag später übermittelt wird. Kritische Kunden könnten – berechtigterweise – den Auftrag platzen lassen und künftige Aufträge anderweitig vergeben. Das würde bedeuten, dass die investierte Zeit umsonst war und natürlich auch, dass keine Zahlung folgt. Um das zu verhindern bzw um zumindest die investierte Zeit erstattet zu bekommen, sollten solche Fälle in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt werden. Ich rate zur Verwendung von AGBs.

AGBs sind kein Muss, für mich aber definitiv ein Soll. Es gibt mittlerweile für viele Branchen Vorlagen im Internet. Allgemeine Infos zum Thema AGB findet ihr auf der Seite der Wirtschaftskammer.

Wichtig zu wissen: Die Existenz von AGB alleine reicht nicht. Den AGBs muss im Prozess des Vertragsabschlusses zugestimmt werden. Das bedeutet, dass AGB, die erstmalig auf der Rechnung erwähnt werden, keine Gültigkeit haben.

Bei der Erstellung der AGB bzw der Adaptierung eines Musters sollten alle Eventualitäten bedacht werden und soweit wie möglich festgehalten. In meinem Fall würde mich ein Punkt in den AGB retten, der besagt, dass bei Fremdverschulden dem Kunden mitzuteilen ist, dass die Frist nicht eingehalten werden kann und dann in beiderseitigem Einvernehmen eine Fristverlängerung vereinbart wird.

Fremdverschulden? Was war da los? Wie sich rausstellte hatte der Anbieter des Festnetzinternets versehentlich (?!) die Leitung deaktiviert. Vorige Woche wurde ein Handyvertrag gekündigt – offenbar nahm man das als Anlass, um auch das Festnetzinternet abzudrehen. Mir wurde schnelle Behebung versprochen. Drei Telefonate, drei verstörende Gespräche mit der Computerstimme, die jetzt die Auswahl per Tastendruck ersetzt (ersetzen sollte…die Stimme und ich haben so oft aneinander vorbeigeredet, dass letztlich doch die Auswahl per Tastendruck aktiviert wurde), 5 Entschuldigungen und 24 Stunden später war ich heute Vormittag also wieder online. Und habe eine Lektion fürs Leben mitgenommen. 😀

Infos zu AGBs: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Was_Sie_bei_AGB_beachten_sollten.html


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